Leistungsspektrum

Gesellschaftsrecht und Finance

Die Kanzlei Dr. Jutta Stoll in Frankfurt am Main berät rund um den Bereich Gesell­schaftsrecht und Finance. Sie vertritt die Mandanten insbesondere bei der Ver­tragsgestaltung und Gründung von Gesellschaften mit unterschiedlichen Rechtsformen, beim Gesellschafterwech­sel und beim Kauf oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen. Darüber hinaus unterstützt sie die Mandanten bei Gesell­schaftsauflösungen, Umwandlungen oder Unternehmenskäufen. Hierzu gehören auch die Finanzierung von Unternehmen und Transaktionen sowie die Lösung von erbrechtlichen Fragen. Außerdem führt die Kanzlei größere Prozesse im gesell­schaftsrechtlichen Bereich.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Gestaltung oder Prüfung von Darlehensverträgen.

Haftungsrecht

Die Kanzlei Dr. Jutta Stoll in Frankfurt am Main deckt den gesamten Bereich des Haftungsrechtes ab. Sie berät und vertritt unter anderem Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Haftungsfällen.

Einen Schwerpunkt der haftungsrechtlichen Beratung und Vertretung bildet die forensische Aufarbeitung von gescheiterten Finanztransaktionen wie Unternehmenskäufen, Unternehmensfinanzierungen und Finanzierungen anderer Art sowie die Haftung aus fehlerhaften Bilanzierungen, Prüfungsberichten oder Prospekten. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Haftung von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern.

So hat etwa Frau Dr. Stoll seit 1990 erfolgreich eine der sehr großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in Haftungsfällen vor den deutschen Gerichten vertreten. Die Klagen, in der Regel erhoben von Unternehmen, deren Unternehmenskäufe oder sonstige Transaktionen fehlgeschlagen waren, wurden entweder von den Gerichten abgewiesen oder – in sehr wenigen Fällen – zu einem niedrigen Prozentsatz der Klagesumme verglichen. Die Fälle erforderten ein Verständnis nicht nur des Haftungsrechts, sondern auch der Mechanismen komplexer Finanztransaktionen wie auch der Arbeitsweise von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.

Schiedsverfahren und Mediation

Eine außergerichtliche Lösung ist meist die beste Lösung.

Bei einem Schiedsverfahren einigen sich beide Parteien darauf, ihren Rechtsstreit vor einem privaten Gericht zu klären und den Schiedsspruch des bestellten Schiedsgerichts anzuerkennen.

Seit 10 Jahren vertritt die Kanzlei Dr. Jutta Stoll Mandanten sehr erfolgreich in Schiedsverfahren insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts.

In einem Mediationsverfahren wird unter Wahrung strikter Neutralität und Verschwiegenheit auf eine von jedem der Beteiligten des Mediationsvertrages annehmbare und angenommene, dauerhaft tragfähige und rechtlich verbindliche Konfliktlösung hingewirkt;  hierbei können einzelne Beteiligte auch durch Rechtsanwälte vertreten werden.

Seit einiger Zeit führt Frau Rechtsanwältin Dr. Stoll verstärkt Mediationsverfahren durch, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, aber auch in anderen Rechtsgebieten.