Mediation

Bei der Mediation handelt es sich um ein Verfahren, in dem Streitparteien mit Hilfe eines Mediators auf freiwilliger Basis versuchen, eine Vereinbarung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu erzielen. Im Gegensatz zum Schiedsverfahren oder Schlichtungsverfahren fällt der Mediator weder ein Urteil noch unterbreitet er einen offiziellen Schlichtungs- oder Vergleichsvorschlag.

Im Allgemeinen gliedert sich das Verfahren nach einem eröffnenden Gespräch in  fünf Abschnitte:

– Eine Themenphase, in welcher die gewünschten Gegenstände einer möglichen Regelung vorgebracht werden
– Eine Interessenphase, in welcher die Parteien ihre Interessen und Bedürfnisse artikulieren, denen durch die mögliche Regelung Rechnung getragen werden soll
– Eine Optionsphase, in welcher die Parteien mögliche Regelungsoptionen sammeln
– Eine Verhandlungsphase, in welcher die Parteien über die gesammelten Optionen verhandeln
– Eine Vereinbarungsphase, in welcher das Ausgehandelte rechtsverbindlich festgelegt wird.

Der Vorteil der Mediation liegt zum einen in der erheblichen Kostenersparnis gegenüber Gerichts- und Schiedsverfahren, zum anderen darin, dass die „Streitparteien“ auch nach Beendigung ihres Konfliktes ihre Zusammenarbeit oder ihr gutes familiäres Verhältnis fortsetzen können.

Frau Dr. Stoll ist in erster Linie in den Gebieten des (internationalen) Wirtschafts-, Gesellschafts- und Erbrechts als Mediatorin tätig. Beispiele sind Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer Personengesellschaft oder Erbauseinandersetzungen. In Einzelfällen übernimmt sie jedoch auch Mediationen aus anderen Rechtsgebieten, gegebenenfalls auch zusammen mit einem Co-Mediator aus einem anderen Rechts- oder Fachgebiet.

Die erste Kontaktaufnahme mit der Mediatorin kann sowohl durch eine Streitpartei als auch durch beide/alle Streitparteien zusammen erfolgen. Sobald alle Parteien zugesagt haben, kann die Mediation beginnen.