Erstberatung

Eine weitere Leistung meines Büros stellt die unbürokratische und zeitnahe Erstberatung im Bereich des allgemeinen Zivil- und Wirtschaftsrechts, aber auch des Strafrechts, dar.

Die Erstberatung kann, wenn die Zahlung sichergestellt ist, auch telefonisch erfolgen. Die Gebühr für die Erstberatung wird im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit, des Haftungsrisikos sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, im Einvernehmen mit den Mandanten festgelegt.